Ich möchte Direktmarketing-Mitteilungen von JCB erhalten und weiß, dass ich diese jederzeit wieder abbestellen kann, falls ich zukünftig keine weiteren Informationen mehr erhalten möchte.
S2632E
Überblick
Technische Daten
Maschinen Ausstattung
Highlights
Finanzieren
S2632E
Überblick
S2632E
Elektrische Scherenbühne
TECHNISCHE DATEN
Plattformgröße
2,25 m x 0,81 m x 1,1 m
Tragfähigkeit
250 kg
Max. Personen auf der Plattform (außen)
-
Max. Personen auf der Plattform (innen)
2
Gesamtgewicht
2,180 kg
Max. Arbeitshöhe
9,92 m
Reifen
Nicht markierend
Max. Fahrgeschwindigkeit (eingefahren)
4,5 km/h
Max. Fahrgeschwindigkeit (angehoben)
0,8 km/h
Bodenfreiheit (angehoben)
0,1 m
MASCHINENAUSSTATTUNG
230V Schuko Stecker
Benutzerhandbuch auf Deutsch
8,1m Plattformhöhe
250 kg Tragfähigkeit des Korbs
Verlängerbares Arbeitsdeck
Einklappbare Geländer
Abriebfreie Reifen (nicht markierend)
Integriertes Steuergerät
Lochfahrschutz
Kipp-Alarm
Stromanschluss an der Bühne
LiveLink vollversion
Highlights
GESTEIGERTE PRODUKTIVITÄT
JCB hat über 80 Jahre technisches Fachwissen vorzuweisen und ist ein weltweit führender Hersteller von bahnbrechenden Funktionen, die einen greifbaren Einfluss auf Ihre Produktivität haben
GESTEIGERTE LANGLEBIGKEIT
Durch die präzisionsgefertigten Komponenten, die für den Schutz jedes Mechanismus ausgelegt sind, ist diese JCB Bühne robust und strapazierfähig. Maximale Betriebszeit, maximale Kapitalrentabilität (ROI)
GESTEIGERTE NUTZBARKEIT
Wenn Sie das erste Mal eine Scherenbühne mieten, machen benutzerfreundliche Leistungsmerkmale den entscheidenden Unterschied. Und für erfahrene Profis sind sie ebenfalls praktisch
GESTEIGERTE SICHERHEIT
Eine der häufigsten Ursachen für Verletzungen am Arbeitsplatz sind Stürze aus der Höhe. Darum steht bei JCB die Sicherheit bei unseren Arbeitsbühnen immer an erster Stelle
HÖHERWERTIGE UNTERSTÜTZUNG
Wir sind eine vertrauenswürdige Wahl für Unternehmen und Einzelpersonen rund um den Globus. Unser brancheführender Support sowie unsere globale Präsenz bescheren Ihnen eine umfassende Sorgenfreiheit